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   OLG München, 16.07.2013 - 9 U 5194/12 Bau   

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https://dejure.org/2013,17817
OLG München, 16.07.2013 - 9 U 5194/12 Bau (https://dejure.org/2013,17817)
OLG München, Entscheidung vom 16.07.2013 - 9 U 5194/12 Bau (https://dejure.org/2013,17817)
OLG München, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 9 U 5194/12 Bau (https://dejure.org/2013,17817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung von kumulierenden Sicherheiten im Bauvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine kumulierte Sicherheit in Höhe von 8% in AGB!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Kumulierte Sicherheit in Höhe von 8 % in AGB unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine kumulierte Sicherheit in Höhe von 8%! (IBR 2013, 539)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2013, 539
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG München, 16.07.2013 - 9 U 5194/12
    Die Klägerin zahlte am 07.05.2010 in dieser Höhe "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" und forderte im Hinblick auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.05.2011 (NJW 2011, 2195 ) durch Schreiben vom 26.03.2012 die Beklagte zur Rückzahlung auf.
  • OLG München, 18.12.2012 - 9 U 3932/11

    Auslegung eines Architektenvertrages; Rückforderung von Zahlungen auf die

    Auszug aus OLG München, 16.07.2013 - 9 U 5194/12
    Daher richtet sich die Rückforderung nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB , wobei die Klägerin als Anspruchstellerin grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastet wäre, auch für Fragen der Vertragsauslegung (OLG München NJW 13, 1165).
  • OLG Celle, 05.03.2014 - 7 U 114/13

    Übersicherung durch Sicherungsabrede im Generalunternehmervertrag neben

    In der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass eine durch AGB vorgegebene Vertragsgestaltung, nach der einerseits eine Vertragserfüllungsbürgschaft, andererseits zusätzlich eine Gewährleistungsbürgschaft gefordert wird, eine Übersicherung des Auftraggebers darstellt und einer AGB-Kontrolle nicht standhält, sofern durch die Vertragsgestaltung nicht sichergestellt ist, dass die eine Bürgschaft die andere ablöst, sondern ein vorübergehendes Nebeneinander beider Bürgschaften möglich ist (vgl. OLG Köln, BauR 2012, 1998; OLG Frankfurt IBR 2013, 26; OLG Celle BauR 2013, 480; Urteil des OLG München vom 16. Juli 2013 - 9 U 5194/12 - zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2016 - 22 U 34/15

    Herausgabe Vertragserfüllungs- und Mängelrechtebürgschaft

    Nach der Rechtsprechung sind Klauseln unzulässig, die dazu führen, dass Erfüllungsbürgschaften über den Abnahmezeitpunkt hinaus einbehalten werden (OLG Karlsruhe 6.8.13 - 19 U 99/12 - OLG München IBR 2013, 539 [OLG München 16.07.2013 - 9 U 5194/12 Bau] ; LG Berlin IBR 2013, 275 [LG Berlin 07.03.2013 - 20 O 272/12] ).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2014 - 18 U 56/13

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede aus einem Bauvertrag

    Anders als der Senat sahen das Oberlandesgericht München (U. v. 16.7.2013 - 9 U 5194/12) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (U. v. 6.8.2013 - 19 U 99/12) in vergleichbaren Vertragsbedingungen zur Sicherheitsleistung eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 1 BGB.
  • LG Traunstein, 27.02.2015 - 1 O 4031/13

    Gewährleistungsbürgschaft

    Die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts München vom 16.07.2013 (9 U 5194/12) und des Bundesgerichtshofs vom 05.05.2011 (VII ZR 179/10) betreffen Fälle, in welchen Gewährleistungsansprüche in Höhe von 8 bzw. 10 % der Auftragssumme gesichert worden sind.
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